ES KOMMT NICHT DARAUF AN, DEM LEBEN MEHR JAHRE ZU GEBEN, SONDERN DEN JAHREN MEHR LEBEN

– Alexis Carrel –

Was über die Pflegekasse abgerechnet werden kann:

1. ENTLASTUNGS­LEISTUNGEN

Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen automatisch ein monatlicher Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse in Höhe von 131 Euro zu. Dem Pflegebedürftigen soll so ermöglicht werden, seinen Alltag abwechslungsreicher und selbstständiger zu gestalten. Die Angebote, die darüber abgerechnet werden können, finden Sie unter „Angebot“.

2. VERHINDERUNGS­PFLEGE

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen automatisch ein jährlicher Betrag in Höhe von 3.539 Euro zu, wenn Sie einen Angehörigen haben, der sich um Sie kümmert, aber verhindert ist, das kann z.B. Erholungsurlaub oder Erkrankung des Angehörigen sein. Somit ist der Angehörige verhindert und die Leistungen von Hand in Hand können über diesen Topf ebenfalls genutzt werden.

3.  PFLEGESACH­LEISTUNGEN

Zu den Pflegesachleistungen gehören die klassischen Aufgaben, die ausschließlich über einen Pflegedienst angeboten werden, z.B. Körperpflege, Anziehen, Medikamentengabe, etc. Schöpfen Sie Ihr Pflegegeld hierfür nicht voll oder gar nicht aus, so besteht die Möglichkeit, bis zu 40% Ihres ungenutzten Anspruchs auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu verwenden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.